Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann lnhaberschuldverschreibungen an Mitglieder ausgeben. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis in der Hauptsache auf den Bau und die Vermietung von Wohnungen an die Mitglieder aus und soll demgemäß die Steuerbefreiung für Wohnungsbaugenossenschaften in Anspruch nehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 26 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Clemens Schöne
Stuttgart
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Benjamin Jutrzinski
Stuttgart
Vorstand
Jürgen Rieger
Schönaich
Prokurist(in)
Andreas Hahn
Böblingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Senta Englert
Neuhausen auf den Fildern
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.08.1948 zuletzt geändert am 19.06.1998
Die Vertreterversammlung vom 11.06.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 17 (Ausschluss der Nachschusspflicht) und § 20 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 09.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 26 (Gegenständer der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 33 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Auseinandersetzung), § 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und § 16 (Kündigung weiterer Anteile) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 19 Absatz 3 (Vorstand) und § 29 Absatz 4 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2005.
Tag der ersten Eintragung: 02.03.1949
Änderung des Statuts: Sonderband Blatt 327
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.11.2020 und 20.11.2020 die Genossenschaft "Heimstättengenossenschaft Blaubeuren eG", Blaubeuren (Amtsgericht Ulm GnR 80) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2023 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.06.2023 und 22.06.2023 die Genossenschaft "Bauverein Waiblingen eG", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart GnR 260033) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.