Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 10.07.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Satzung
Satzung vom 10.06.1989 zuletzt geändert am 12.05.1990
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name), 2 (Zweck des Vereins), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 6 (Mitgliedsbeiträge), 8 (Der Vorstand), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 11 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung sowie 13 (Satzungsänderungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) sowie 15 (Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.