Handelsregister · HRB 209600

Registerinformationen

FlowTex - R - GUT GmbH Gesellschaft für Großbohr- und Umwelt-Technik · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
FlowTex - R - GUT GmbH Gesellschaft für Großbohr- und Umwelt-Technik
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Amsdorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 209600
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
27.11.2018
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Service für Horizontalbohrsysteme und Montage von Kabeln und Leitungen; Entwicklung und Realisierung von Verfahren für Wasser-, Boden-, Luft- und Lärmschutz sowie Sanierung von Deponien, Altlastenflächen und sonstigen kontaminierten Flächen mit Hilfe der Großbohr- und Umwelttechnik; Entwicklung und Anwendung von Großbohr- und Bodenschutzsystemen mit Montanwachsanwendungen;

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Thomas Reinhard

Karlsbad

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 07.12.1987 zuletzt geändert am 16.12.1987

Insolvenz

  • über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 01.03.2000 (59 IN 149/00) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Von Amts wegen eingetragen.
  • Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 14.09.2018 (Az. 59 IN 149/00) nach Schlussverteilung aufgehoben worden.

Freitext

  • bisher AG Karlsruhe HRB 1153 E
  • Tag der ersten Eintragung: 05.10.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, HRB 9600) getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.