Handelsregister · HRB 88555
Chronologischer Auszug
Flory GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Flory GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Alt Bornheim 34, 60385 Frankfurt am Main c) Vertrieb, Handel, Beratung und Konfiguration von Kommunikationseinrichtungen, EDV- und Informationssystemen und damit verbundene Dienstleistungen. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Flory, Bernd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.10.1998, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Soden am Taunus (bisher Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 6538) nach Frankfurt am Main beschlossen. | a) 13.07.2010 Hofacker b) Fall 1 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.