Handelsregister · HRA 42728
Chronologischer Auszug
Florschütz Metallwerkstätte GmbH & Co. KG · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Florschütz e.K. b) Frankfurt am Main | b) Inhaber: Florschütz, Andreas, Eschborn, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann b) Das einzelkaufmännische Unternehmen ist entstanden durch Verschmelzung der bisher beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 45573 eingetragenen Florschütz GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Andreas Florschütz durch Aufnahme gem. UmwG. | a) 03.11.2005 Sikora | |
| 2 | a) Firma geändert, nun: Florschütz Metallwerkstätte GmbH & Co. KG b) Geschäftsanschrift: Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Florschütz Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 85713) mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Inhaber: Florschütz, Andreas, Eschborn, *XX.XX.XXXX | a) Kommanditgesellschaft Die Haftung des Kommanditisten über entstandene Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers wurde ausgeschlossen. c) Eingetreten als Kommanditist/in: Florschütz, Beate, Eschborn, *XX.XX.XXXX, Einlage: 5.000,00 EUR. | a) 06.08.2009 Faldus b) Fall 2 | |
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1424/14F) vom 04.12.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 08.12.2014 Wittmann b) Fall 3 | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1424/14F) vom 01.03.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 19.03.2015 Krämer b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.