Handelsregister · HRB 47293

Registerinformationen

Floristik & Gartengestaltung Veith GmbH · Amtsgericht Mainz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Floristik & Gartengestaltung Veith GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Mainz
Geschäftsanschrift
Ina-Seidel-Straße 14, 55129 Mainz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 47293
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
03.07.2024
Abrufstand
29.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Verkauf von Blumen, Pflanzen, Dekorationen, Vasen und Töpfen sowie Dienstleistungen im Bereich Haus und Garten; dazu gehören Gartenpflege, Pflanzarbeiten, Pflasterarbeiten und Zaunbau.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Markus Veith

Mainz

einzelvertretungsberechtigt
Prokurist(in)

Tanja Veith

Mainz

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2017
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2024 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Markus Veith, Mainz, *XX.XX.XXXX, unter der Firma Blumen Atelier Markus Veith e.K. in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 44505) betriebenen Unternehmens und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2

Unternehmensvertrag

  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.06.2024 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2024 das von dem Einzelkaufmann Markus Veith, Mainz, *XX.XX.XXXX, unter der Firma Blumen Atelier Markus Veith e.K. in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 44505) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.