Die Entwicklung, Planung, Realisierung, Vermarktung, Betrieb und Verwaltung von Projekten in den Geschäftsbereichen Energie, Agrarwirtschaft, neue Technologien und Immobilien im In- und Ausland. Die Gesellschaft erbringt auch Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen in diesen Geschäftsbereichen. Umfasst ist außerdem der Erwerb von oder die Beteiligung an entsprechenden Projekten sowie der Erwerb oder die Pacht von Grundstücken sowie deren Verkauf, Vermietung und Verpachtung sowie die Beschaffung der notwendigen Finanzierungsmittel sowie das Asset Management.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Peter Floren
Essen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Alexander Floren
Essen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.07.2011
Die Hauptversammlung hat am 21.01.12014 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Marl (bisher Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 11231) nach Essen zu verlegen, die Firma (bisher EPA ENERGY POWER AG) und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in §§ 1.1 und 1.2 (Firma und Sitz) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 26.04.2017 beschlossen, die Firma und entsprechend die Satzung in § 1 (Firma und Sitz) zu ändern.
Die Hauptversammlung hat am 30.04.2018 beschlossen, den Unternehmensgegenstand zu ändern, das Grundkapital von 51.000,00 EUR um 199.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR zu erhöhen und die Satzung insgesamt neu zu fassen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 03.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer) beschlossen.
Die Hauptversammlung hat am 26.04.2024 beschlossen, das Grundkapital von 250.000,00 EUR um 50.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR zu erhöhen und die Satzung in §§ 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer) zu ändern. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Bedingtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 18.10.2016 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.