Groß- und Einzelhandel mit Natur- und Betonsteinen für den Bau- und Friedhofssektor nebst Zubehör
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Donato Marrone
Karben
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2003 mit Änderung vom 19.01.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 mit Nachtrag vom 22.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Karben (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 72812) nach Niddatal sowie § 5 (Stammkapital) beschlossen. Außerdem wurden die §§ 7 (Wettbewerbsverbot) und 18 (Meistbegünstigungsklausel) ersatzlos gestrichen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 Ziff. 1 (Beschlussfassung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.