Handelsregister · HRA 361
Chronologischer Auszug
"Flora-Apotheke" Stephan Kunze e. K. · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Flora-Apotheke Gabriele Kunze b) Neuenhagen bei Berlin | a) Der Inhaber handelt allein. b) Inhaber: 1. Kunze, Gabriele, *XX.XX.XXXX, Neuenhagen bei Berlin | a) Einzelkaufmann | a) 23.09.2005 Henseleit b) Tag der ersten Eintragung 29.07.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Flora-Apotheke Gabriele Kunze e. Kfr. | a) 08.12.2005 Weichert b) Firma geändert gem. § 19 HGB i.V.m. Art. 38 EGHGB | |||
| 3 | a) "Flora-Apotheke" Stephan Kunze e. K. b) Geschäftsanschrift: Rudolf-Breitscheid-Allee 82, 15366 Neuenhagen bei Berlin | b) Nicht mehr Inhaber: 1. Kunze, Gabriele Inhaber: 2. Kunze, Stephan, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Geschäft und Firma sind auf den neuen Inhaber Stephan Kunze übergegangen. Die Firma ist geändert. b) Die Haftung für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers und der Übergang der im Betriebe begründeten Forderungen sind beim Erwerb des Geschäfts ausgeschlossen worden. | a) 28.05.2010 Haase | |
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Hauptstraße 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin | a) 28.01.2021 Tismer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.