Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Präsident und mindestens zwei und höchstens drei Vizepräsidenten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Uwe Meyerdirks
Rottenburg am Neckar
Vorstand
Carl Bürkel
Heidelberg
Vorstand
Jonas Rawohl
Mannheim
Vorstand
Jessica Krämer
Jockgrim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.03.2004 in Neufassung vom 29.10.2007 mit Änderung vom 31.08.2008, 01.05.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft), § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 9 (Organe des FVBW), § 19 (Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz und bezahlte Mitarbeit), § 20 (Verbandsordnungen) und § 21 (Auflösung des FVBW) beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 26.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vorstand) und § 14 (Wahl des Vorstands) beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 13.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Organe des FVBW), § 10 (Delegiertenversammlung), § 13 (Vorstand), § 17 (Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstands) und § 19 (Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz und bezahlte Mitarbeit) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 01.07.2004
Satzung: Sonderband 1 Blatt 2-11
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 142 - 146
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 158 - 163
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.