Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchsten fünf Personen, darunter der*dem ersten Vorsitzenden und der*dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Rosa Lila Layer
Berlin
274
Julia Thiemann
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.