Führung eines Fliesenfachbetriebes. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich daran in jeder zulässigen Form beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie die Verwaltung und/oder Geschäftsführung von solchen anderen Unternehmen übernehmen, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck zum Gegenstand haben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Amrhein
Goldbach
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.08.1989
Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Änderung des § 5 (Geschäftsführer) und des § 6 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2005 hat außerdem § 3 (Stammkapital) der Satzung geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.09.1989. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 So.