Handelsregister · HRB 521987

Registerinformationen

Fliesenforum Karlsruhe GmbH · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fliesenforum Karlsruhe GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Karlsruhe
Geschäftsanschrift
An der Tagweide 2, 76139 Karlsruhe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 521987
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
03.12.2019
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Fachgeschäfts für den Handel und die Verlegung von keramischen Fliesen, Platten und Mosaiken sowie Natursteinen und Bodenbelägen einschließlich der Beratung zur Fliesen-, Material-, Farb- und Raumgestaltung sowie der Verkauf und die Verarbeitung mit allen damit im Zusammenhang stehenden Produkten und Gegenständen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Christian Swoch

Karlsruhe

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Carsten Swoch

Rastatt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.06.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 14.04.2000
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 13 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.