Handelsregister · HRB 16838
Chronologischer Auszug
Fliesenfachberater & Leger GmbH · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Fliesenfachberater & Leger GmbH b) Pessin c) Das Verlegen von Fliesen aller Art in jeder Art und Weise und die dazugehörige fachliche Beratung. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Oellermann, Monika, geb. Busch, *XX.XX.XXXX, Pessin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 22.01.2003 | a) 02.06.2006 Henseleit b) Gesellschaftsvertrag Bl. 7 ff SB, Tag der ersten Eintragung 19.05.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Straße der Jugend 11, 14641 Pessin | a) 27.03.2014 Cierpinski |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.