Handelsregister · HRB 7030

Chronologischer Auszug

FLIESEN-TIGER GmbH · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FLIESEN-TIGER GmbH

b)
Cottbus

c)
Fliesenlegerarbeiten, Handel mit
Fliesen und Zubehör aller Art, sowie alle damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Matheus, Ronny, *XX.XX.XXXX, Cottbus
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
24.07.2003
a)
16.06.2005
Schneider
b)
Tag der ersten Eintragung
20.02.2004

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Virchowstraße 5, 03044 Cottbus
a)
10.03.2010
Hohenstein-Seemann
3b)
Geschäftsanschrift:
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 7,
03044 Cottbus
a)
06.07.2010
Hohenstein-Seemann
b)
Anmeldung vom
30.06.2010
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Cottbus vom
06.07.2012 (AZ: 63 IN 167/12) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
10.07.2012
Perl
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Cottbus vom 13.09.2012 (AZ: 63
IN 167/12) aufgehoben.
a)
17.09.2012
Lenk

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.