Handelsregister · HRB 6173

Chronologischer Auszug

Fliesen Schnoor GmbH · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fliesen Schnoor GmbH

b)
Harkensee

c)
Ausführung aller Arbeiten des
Fliesenhandwerkes und alle
Dienstleistungen, die mit dem
Fliesenhandwerk in Verbindung stehen, der
Ankauf und der Verkauf von Fliesen sowie
von Baumaterialien jeder Art sowie die
Durchführung aller Bauarbeiten und alle
Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck
förderlich sind.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Schnoor, Michael, Harkensee
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.12.1996 zuletzt geändert am
17.08.1998
a)
27.07.2006
Jenderny

b)
Ges.-Vertr. Bl. 16 ff. Sbd.
Tag der ersten
Eintragung: 17.07.1997
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
27.07.2006.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.