Handelsregister · HRB 14899
Chronologischer Auszug
Fliesen Rünz GmbH · Amtsgericht Koblenz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fliesen Rünz GmbH b) Mülheim-Kärlich c) Das Verlegen von Fliesen aller Art einschliesslich der Ausführung aller dazugehörigen Arbeiten und Gewerke sowie der Handel mit Fliesen. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Rünz, Horst, Urmitz, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2001 zuletzt geändert am 06.02.2004 | a) 04.01.2006 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 13.11.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 4899 AG Andernach getreten. Freigegeben am 04.01.2006. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Am Schloßgraben 2, 56218 Mülheim-Kärlich | a) 25.02.2010 Isola |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.