Handelsregister · HRB 9619

Chronologischer Auszug

Fliesen Proba GmbH · Amtsgericht Steinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fliesen Proba GmbH

b)
Mettingen
Geschäftsanschrift:
Erikastr. 18, 49497 Mettingen

c)
Handel mit Fliesen, Sanitärartikeln und
Baustoffen sowie die Verlegung von
Fliesen, Platten und Mosaiken sowie
Fertigungsarbeiten dieses Gewerbezweiges
aller Art.
25.800,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Proba, Dieter, Mettingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.01.1994, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Dinslaken (bisher
Amtsgericht Duisburg HRB 9929) nach Mettingen
beschlossen.
a)
15.05.2012
Finkenstein
2b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Raalter Str. 31 b, 49497 Mettingen
a)
19.09.2016
Winkelmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.