Handelsregister · HRB 1044

Chronologischer Auszug

Fliesen Pöllmann GmbH · Amtsgericht Bayreuth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fliesen Pöllmann GmbH

b)
Warmensteinach

c)
Die Vornahme von Fliesenlegearbeiten und
der Handel mit Fliesen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Pöllmann, Walter, Fliesenleger, Brand/Opf.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Pöllmann, Harald, Brand, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.06.1983 zuletzt geändert am
13.03.1992
a)
13.10.2003
Jäger

b)
Tag der ersten
Eintragung: 27.06.1983.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 21 SB;
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Badstr. 2 a, 95485 Warmensteinach
a)
11.11.2010
Pfeiffer
3b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Pöllmann, Harald, Brand, *XX.XX.XXXX
a)
02.03.2011
Gareis
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Bayreuth vom 27.09.2017 (Az. IN 301/17) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
02.10.2017
Weber
5b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Bayreuth vom 18.12.2017 (Az. IN 301/17) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
21.12.2017
Weber

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.