Das Betreiben eines Fliesenlegerfachbetriebes und der damit verbundenen Geschäfte, sowie das Betreiben und Führen von Baufachmärkten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
Fliesen Ernst GmbH
Sylt Ost
Geschäftsführer(in)
Bernhard Ernst
Bad Pyrmont
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.07.1994 mit Änderung vom 21.11.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Marienmünster (bisher Amtsgericht Paderborn HRB 7086) nach Bad Pyrmont beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hameln (37 IN 29/10 -1) vom 01.03.2010 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hameln (37 IN 29/10 -1) vom 01.04.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.