Handelsregister · HRB 728311

Chronologischer Auszug

Fliesen Dessecker GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fliesen Dessecker GmbH

b)
Dußlingen
Geschäftsanschrift:
Im Steinig 81, 72144 Dußlingen

c)
Der Betrieb eines
Fliesenlegerfachgeschäfts sowie die
Übernahme der Bauleitung für Projekte auf
dem Gebiet des Fliesenlegerhandwerks
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:
Dessecker, Albrecht, Ammerbuch, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2008.
a)
22.12.2008
Staiger

b)
s. Fall 1
2b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schaal, Markus, Neckartenzlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsfüher),
§ 10 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 12
(Nachfolgeklausel) beschlossen.
a)
20.01.2020
Abele

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.