Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jedes der beiden Vorstandsmitglieder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Sachen, Grundstücke sowie zur Aufnahme eines Kredits ab eines von der Hauptversammlung festzusetzenden Betrags die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniel Klumpp
Baden-Baden
Vorstand
Nikolaus Ludwig Hertweck
Gaggenau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.10.1956 in Neufassung vom 13.11.1998
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.04.1967
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.10.2014.
Satzung Vorband Blatt 327-349
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.