Handel mit Lebensmitteln und Nebenprodukten, insbesondere Fleisch und Fleischwaren aller Art sowie der Import und Export von Fleisch, Fleischwaren und Schlachtvieh, ferner der Betrieb von Großschlachtereien, von Zerlegebetrieben und von Kühlhäusern sowie die Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Sachen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Martin Bocklage
Lengerich
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Klaus Uwe Selent
Ravensburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2008.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2014 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2014 hat die Änderung des § 1 Abs.1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 20.05.2015 mit der "Lutz Convenience Food GmbH" mit dem Sitz in Landsberg am Lech (Amtsgericht Augsburg HRB 28952) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 26.05.2015/ 28.05.2015 zugestimmt.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 26.04.2017 (Az. IN 350/17) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
In Ergänzung des Beschlusses vom 26.04.2017 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.06.2017 (Az. IN 350/17) der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.07.2017 (Az. IN 350/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.