Handelsregister · HRB 220218

Registerinformationen

Flavine G. Weithase GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Flavine G. Weithase GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
München
Geschäftsanschrift
Wehrlestraße 12, 81679 München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 220218
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
21.11.2023
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie Verwaltung des eigenen Vermögens.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Antonia Saliou

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2015.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsplans über die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme vom 26.05.2023 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.09.2023 mit der Flavine Pharma France SAS mit Sitz in Vitrolles/Frankreich (Registre du Commerce et des Sociétés de Salon-de-Provence 538503756) (Société par Actions Simplifiée - Vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht) verschmolzen. Die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme liegen nach deutschem Recht vor. Alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten sind nach deutschem Recht erledigt. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.