Handelsregister · GnR 112 OL
Chronologischer Auszug
Fischergenossenschaft Fehmarn eG · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Fischergenossenschaft Fehmarn-Erzeugergemeinschaft- e.G. b) Burgstaaken a.F. c) Die Genossenschaft ist eine Erzeugergemeinschaft im Sinne des Marktstrukturgesetzes vom 16. Mai 1969, BGBl. I, S. 423, sowie der Dritten Durchführungsverordnung: Fischwirtschaftliche Erzeugnisse vom 14. August 1969, BGBl. I, S. 1205, und verfolgt gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes den Zweck, Erzeugung und Absatz der Mitglieder den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Die Tätigkeit der Genossenschaft (Erzeugergemeinschaft) erstreckt sich im Rahmen dieser Zweckverfolgung auf den Fang und die Verwertung der im § 1 Ziffer 1 der Dritten Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz genannten fischwirtschaftlichen Erzeugnisse. Daneben gehört zu den Aufgaben der Genossenschaft: 1. An- und Verkauf von Fischen, Krebs- und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, 2. die Beschaffung und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln und Schiffsausrüstung aller Art auf gemeinsame Rechnung und Gefahr, 3. die Produktion und der Verkauf von Eis. | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 500,00 EUR. Höchstzahl der Geschäftsanteile: 10 | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. b) Vorstandsmitglied: 1. Böhrk, Bruno, Fischer, Burg auf Fehmarn Vorstandsmitglied: 2. Pahlke, Manfred, *XX.XX.XXXX, Burg auf Fehmarn Vorstandsmitglied: 3. Schössow, Karsten, *XX.XX.XXXX, Burg auf Fehmarn | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist errichtet am: 14.03.1969 zuletzt neu gefasst am 30.11.1990 mit mehrfachen Änderungen zuletzt geändert am 18.06.2004 | a) 17.08.2006 Beyer b) Tag der ersten Eintragung 27.08.1949 Statutsänderung Bl. 232-237 Sdb. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Fischergenossenschaft Fehmarn - Erzeugergemeinschaft- eG b) Fehmarn/Burg c) Förderung und Betreuung der Mitglieder, sowie den Fischfang zu rationalisieren und die Verkaufsbedingungen für die Erzeugung ihrer Mitglieder zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen getroffen, die geeignet sind, - die Steuerung der Produktion und ihre quantitative und qualitative Anpassung an die Nachfrage zu begünstigen, vor allem über die Durchführung von Fangplänen und Qualitätsregeln; - die Konzentration des Angebotes zu fördern; - die Preise zu stabilisieren; Fangmethoden zu fördern, die einen nachhaltigen Fischfang begünstigen. Daneben gehören zu den Aufgaben der Genossenschaft der An- und Verkauf von Fischen-, Krebse und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, sowie die Beschaffung und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln aller Art auf gemeinsame Rechnung und Gefahr. | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt ergänzt: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Pahlke, Manfred Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Schössow, Karsten Vorstandsmitglied (stellvertretender Vorsitzender): 4. Fröse, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Fehmarn/Burg Vorstandsmitglied: 5. Jahnke, Rüdiger, *XX.XX.XXXX, Fehmarn/Burg Änderung zu Nr. 1: Vorstandsmitglied (Vorsitzender) : Böhrk, Bruno, *XX.XX.XXXX, Fehmarn/Burg | a) Die Satzung ist am 09.04.2009 insgesamt geändert und neu gefasst.. | a) 17.11.2009 Dammann | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 5. Jahnke, Rüdiger Vorstandsmitglied: 6. Duhnke, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Fehmarn OT Burg | a) 26.02.2013 Hoppe | ||||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 6. Duhnke, Wolfgang Vorstandsmitglied: 7. Pahlke, Dieter, *XX.XX.XXXX, Fehmarn OT Burg | a) 06.04.2018 Kahns | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied (stellvertretender Vorsitzender): 4. Fröse, Ulrich Nicht mehr Vorstandsmitglied: 7. Pahlke, Dieter Vorstandsmitglied: 8. Gerth-Hansen, Gunnar, *XX.XX.XXXX, Fehmarn OT Burg Vorstandsmitglied (stellvertretender Vorsitzender): 9. Müntz, Arne, geb. Scheew, *XX.XX.XXXX, Fehmarn OT Burg | a) 28.11.2018 Dettmann | ||||
| 6 | a) Fischergenossenschaft Fehmarn eG | a) Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Satzung ist am 27.09.2018 geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand), § 5 (Kündigung), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 7 (Ausscheiden durch Tod), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechtsverhältnis zu den Mitgliedern), § 11 a (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung des Vorstands), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 18 (Zusammensetzung des Vorstands und Dienstverhältnisse), § 19 (Beschlussfassung des Vorstands), § 20 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 21 (Vertretung der Genossenschaft - Aufsichtsrat), § 22 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 23 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 24 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 25 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Einberufung der Mitgliederversammlung und Tagesordnung), § 29 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung), § 30 (Zusätzliche Beschlussvoraussetzungen), § 32 (Abstimmungen und Wahlen der Mitgliederversammlung), § 33 (Auskunftsrecht der Mitgliederversammlung), § 34 (Versammlungsniederschrift der Mitgliederversammlung), § 35 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 36 (gesetzliche Rücklage), § 37 (andere Rücklagen), § 38 (Beteiligungsfonds), § 39 (Nachschusspflicht), § 40 (Geschäftsordnung und Geschäftsbedingungen), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 43 (Verwendung des Jahresüberschusses), § 45 (Durchführungsbestimmungen) und § 47 (Bekanntmachungen). Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht mehr. | a) 27.05.2020 Schuppenhauer | ||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 8. Gerth-Hansen, Gunnar | a) 14.10.2022 Schuppenhauer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.