Handelsregister · GnR 112 OL

Chronologischer Auszug

Fischergenossenschaft Fehmarn eG · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fischergenossenschaft Fehmarn-Erzeugergemeinschaft- e.G.

b)
Burgstaaken a.F.

c)
Die Genossenschaft ist eine Erzeugergemeinschaft im Sinne des
Marktstrukturgesetzes vom 16.
Mai 1969, BGBl. I, S. 423, sowie
der Dritten Durchführungsverordnung: Fischwirtschaftliche Erzeugnisse vom 14. August 1969,
BGBl. I, S. 1205, und verfolgt gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes
den Zweck, Erzeugung und Absatz der Mitglieder den Erfordernissen des Marktes anzupassen.
Die Tätigkeit der Genossenschaft
(Erzeugergemeinschaft) erstreckt
sich im Rahmen dieser Zweckverfolgung auf den Fang und die
Verwertung der im § 1 Ziffer 1
der Dritten Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz genannten fischwirtschaftlichen Erzeugnisse. Daneben gehört zu den
Aufgaben der Genossenschaft:
1. An- und Verkauf von Fischen,
Krebs- und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, 2.
die Beschaffung und Vermittlung
von Fischereibedarfsartikeln und
Schiffsausrüstung aller Art auf gemeinsame Rechnung und Gefahr,
3. die Produktion und der Verkauf
von Eis.
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 500,00 EUR.
Höchstzahl der
Geschäftsanteile:
10
a)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
die Genossenschaft gemeinschaftlich.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Böhrk, Bruno, Fischer, Burg auf
Fehmarn

Vorstandsmitglied:

2.
Pahlke, Manfred, *XX.XX.XXXX, Burg
auf Fehmarn

Vorstandsmitglied:

3.
Schössow, Karsten, *XX.XX.XXXX,
Burg auf Fehmarn
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am:
14.03.1969
zuletzt neu gefasst am 30.11.1990
mit mehrfachen Änderungen zuletzt
geändert am 18.06.2004
a)
17.08.2006
Beyer
b)
Tag der ersten Eintragung
27.08.1949

Statutsänderung
Bl. 232-237 Sdb.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Fischergenossenschaft Fehmarn -
Erzeugergemeinschaft- eG

b)
Fehmarn/Burg

c)
Förderung und Betreuung der
Mitglieder, sowie den Fischfang
zu rationalisieren und die Verkaufsbedingungen für die Erzeugung ihrer Mitglieder zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen,
werden Maßnahmen getroffen, die
geeignet sind,
- die Steuerung der Produktion
und ihre quantitative und qualitative Anpassung an die Nachfrage zu begünstigen, vor allem über
die Durchführung von Fangplänen
und Qualitätsregeln;
- die Konzentration des Angebotes zu fördern;
- die Preise zu stabilisieren;
Fangmethoden zu fördern, die einen nachhaltigen Fischfang begünstigen. Daneben gehören zu
den Aufgaben der Genossenschaft der An- und Verkauf von
Fischen-, Krebse und Weichtieren, insbesondere die Verwertung
der übrigen Fangware der Mitglieder, sowie die Beschaffung und
Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln aller Art auf gemeinsame
Rechnung und Gefahr.
a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von
Amts wegen wie folgt ergänzt:

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden und mindestens einem
weiteren Mitglied.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:

2. Pahlke, Manfred

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

3. Schössow, Karsten

Vorstandsmitglied (stellvertretender
Vorsitzender):

4.
Fröse, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Fehmarn/Burg

Vorstandsmitglied:

5.
Jahnke, Rüdiger, *XX.XX.XXXX, Fehmarn/Burg
Änderung zu Nr. 1:
Vorstandsmitglied (Vorsitzender) :

Böhrk, Bruno, *XX.XX.XXXX, Fehmarn/Burg
a)
Die Satzung ist am 09.04.2009 insgesamt geändert und neu gefasst..
a)
17.11.2009
Dammann
3b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
5. Jahnke, Rüdiger

Vorstandsmitglied:
6.
Duhnke, Wolfgang, *XX.XX.XXXX,
Fehmarn OT Burg
a)
26.02.2013
Hoppe
4b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
6. Duhnke, Wolfgang

Vorstandsmitglied:
7.
Pahlke, Dieter, *XX.XX.XXXX, Fehmarn OT Burg
a)
06.04.2018
Kahns
5b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied (stellvertretender Vorsitzender):
4. Fröse, Ulrich

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
7. Pahlke, Dieter

Vorstandsmitglied:
8.
Gerth-Hansen, Gunnar, *XX.XX.XXXX,
Fehmarn OT Burg

Vorstandsmitglied (stellvertretender
Vorsitzender):
9.
Müntz, Arne, geb. Scheew,
*XX.XX.XXXX, Fehmarn OT Burg
a)
28.11.2018
Dettmann
6a)
Fischergenossenschaft Fehmarn
eG
a)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so
vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
a)
Die Satzung ist am 27.09.2018 geändert in § 1 (Firma und Sitz), §
2 (Zweck und Gegenstand), § 5
(Kündigung), § 6 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 7 (Ausscheiden durch Tod), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechtsverhältnis zu
den Mitgliedern), § 11 a (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten
der Mitglieder), § 15 (Vertretung
des Vorstands), § 16 (Aufgaben
und Pflichten des Vorstandes), § 18
(Zusammensetzung des Vorstands
und Dienstverhältnisse), § 19 (Beschlussfassung des Vorstands), §
20 (Aufgaben und Pflichten des
Aufsichtsrats), § 21 (Vertretung
der Genossenschaft - Aufsichtsrat), § 22 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 23 (Zusammensetzung und
Wahl des Aufsichtsrats), § 24 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats),
§ 25 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Einberufung der Mitgliederversammlung und Tagesordnung), § 29 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung), § 30 (Zusätzliche Beschlussvoraussetzungen),
§ 32 (Abstimmungen und Wahlen der Mitgliederversammlung),
§ 33 (Auskunftsrecht der Mitgliederversammlung), § 34 (Versammlungsniederschrift der Mitgliederversammlung), § 35 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 36
(gesetzliche Rücklage), § 37 (andere Rücklagen), § 38 (Beteiligungsfonds), § 39 (Nachschusspflicht),
§ 40 (Geschäftsordnung und Geschäftsbedingungen), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 43
(Verwendung des Jahresüberschusses), § 45 (Durchführungsbestimmungen) und § 47 (Bekanntmachungen).

Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht mehr.
a)
27.05.2020
Schuppenhauer
7b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
8. Gerth-Hansen, Gunnar
a)
14.10.2022
Schuppenhauer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.