Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stv. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.06.1997. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2013 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft), 5 (Aufnahme), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 14 (Vereinsämter/Aufwendungen) und 16 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2023 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Verbreitungsgebiet und Geschäftsjahr), 2 (Zweck und Aufgaben des Vereins), 3 (Verwendung der Mittel), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 7 (Maßregelung), 8 (Ehrenmitglieder), 9 (Organe des Vereins), 10 (Gesamtvorstand), 13 (Wasserwart), 15 (Hauptversammlung), 17 (Arbeitsdienst) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.