Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.05.1985
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2017 hat die Änderung des § 12 Zif. 4. (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 BGB durch den 1. und 2. Vorsitzendenn vertreten.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.08.1985. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8 ff. So.
Der Vorstand bedarf zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu Verpflichtungen des Vereins die Zustimmung der Verwaltung, soweit im Einzelfall der Betrag von 1000,00 Euro überschritten wird, und die Zustimmung der Mitgliederversammlung, wenn der Betrag von 5000,00 Euro überschritten wird. Bei Pacht von Fischereirechten benötigt er die Zustimmung der Verwaltung ab 1000,00 Euro pro Jahr, die der Mitgliederversammlung ab 5000,00 Euro pro Jahr.
Neue Satzung Bl. 93 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.