Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Der Vorstand bedarf zu Rechtsgeschäften, die den Verein in Höhe von mehr als 30.000,00 EUR verpflichten, der Zustimmung der Verwaltung, bei einer Verpflichtung des Vereins über 100.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Udo Januschkowetz
Büchenbach
Vorstand
Hans Heyder
Büchenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.11.1959 zuletzt geändert am 23.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2015 hat die Änderung des § 8 (Sanktionen (Vereinsstrafen)) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2023 hat die Änderung des § 13 (Die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.02.1960. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 96 ff.d.A., 5 SB;
Protokoll Bl. 13 ff. SB;
Protokolle Bl. 22, 27 ff. SB; Neue Satzung Bl. 33 ff. SB.
Protokoll Bl. 38 ff. SB; Neue Satzung Bl. 42 bis 50 SB.
Protokoll Bl. 55ff SB;
Protokoll Bl. 80ff SB, Satzung Bl. 70ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.