Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Der Geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Abschluss von Verträgen sowie sonstigen Verpflichtungen, die Ausgaben über 5.000 EUR erforderlich machen /ausgenommen von diesem Höchstbetrag ist die Beschaffung von Fischbesatz, den der Vorstand bis zum Betrag von 40.000 EUR jährlich veranlassen kann). Veräußerungen oder Verpachtungen von Vereinsgewässern dürfen nur nach Zustimmung der Mitglieder in der Jahreshauptversammlung erfolgen. Der Ankauf vor Fischereigewässern bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Lehner
Aholming
Vorstand
Markus Brandl
Plattling
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.01.1953 zuletzt geändert am 24.01.2003
Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2015 hat die Änderung der §§ 5 (Vermögensverwendung bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins), 15 (Auflösung oder Änderung des Zwecks des Vereins) sowie die Anfügung des § 16 (Ehrenamtliche Pauschale) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.09.1953. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 SB;
Eintragung laufende Nummer 1 von Amts wegen berichtigt.
Satzung Bl. 10 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.