Handelsregister · VR 30252 früher Amtsgericht Höxter
Chronologischer Auszug
Fischereiverein Lüchtringen e.V. in Lüchtringen · Amtsgericht Paderborn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fischereiverein Lüchtringen b) Lüchtringen | a) Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Vertretungsberechtigt sind 2 Vorstandsmitglieder, wobei einer von beiden der 1. oder 2. Vorsitzende sein muss. b) 1. Vorsitzender: Höke, Friedrich, Verkaufsleiter, Höxter 2. Vorsitzender: Schwiete, Burkhard, Kaufm. Angestellter, Höxter Vorstand: Linnemann, Klaus, Hausmeister, Höxter Vorstand: Winkler, Marcus, Höxter, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.05.1963 zuletzt geändert am 05.04.1985 | a) 23.04.2009 Loscha b) Tag der ersten Eintragung: 12.11.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Höxter VR 252) getreten. Freigegeben am 23.04.2009. |
| 2 | a) Fischereiverein Lüchtringen e.V. in Lüchtringen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. b) Nicht mehr Vorstand: Linnemann, Klaus, Hausmeister, Höxter Nicht mehr Vorstand: Winkler, Marcus, Höxter, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2015 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr in § 9 (Der Vorstand) die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen. | a) 31.05.2016 Vollmer b) Satzung Blatt 182 ff. des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.