Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der 1. Vorsitzende kann Vermögensverfügungen bis zur Höhe von 500 EURO in eigener Verantwortung treffen. Für darüber hinausgehende Verpflichtungen bedarf es eines Beschlusses der Vorstandschaft.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Biendl
Straubing
Vorstand
Johannes Zollner
Straubing
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.03.1969 zuletzt geändert am 05.01.1996
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 3 (Mitgliedschaft), 5 (Rechte und Pfichten der Mitglieder), 8 (Die Mitgliederversammlung), 9 (Die Vorstandschaft), 10 (Aufgaben, Pflichten und Rechte der Organe), 12 (Das Ehrengericht), 13 (Jugendgruppe) und Zusatz Ehrengerichtsordnung..
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.03.1969. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Neue Satzung Bl. 142/149
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.