Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu Verpflichtungen des Vereins, sowie zur Abweichung vom Haushaltsplan bedarf der Vorstand der Zustimmung der Verwaltung, soweit im Einzelfall der Betrag von DM 1.000,-- überschritten wird. Er bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei einen höheren Wert als DM 5.000,--.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Benjamin Weiß
Heilsbronn
Vorstand
Markus Hellmuth
Großhabersdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.05.1981 zuletzt geändert am 03.03.1995
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.12.1981. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 39 ff. So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.