Handelsregister · VR 30327

Chronologischer Auszug

Fischereiverein Alten- und Neuenmuhr e.V · Amtsgericht Ansbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fischereiverein Alten- und Neuenmuhr e.V

b)
Muhr am See
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu
Verpflichtungen des Vereins, sowie zur Abweichung vom
Haushaltsplan ist die Zustimmung der Verwaltung (1.
und 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftwart,
Gewässerwart, Jugendleiter und 2 Beisitzer), soweit im
Einzelfall der Betrag von 5.000 DM überschritten wird,
erforderlich. Bei einem höheren Wert als 10.000 DM muß
die Mitgliederversammlung zustimmen.

b)
1. Vorsitzender:
Walz, Robert, Muhr am See, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Klier, Ehrenfried, Muhr am See, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 19.10.1973 zuletzt geändert am 13.01.1984
a)
17.11.2005
Hofmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
15.01.1974.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 49 SB;
2b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Klier, Ehrenfried, Muhr am See, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Niemczyk, Manfred, Muhr am See, *XX.XX.XXXX
a)
26.03.2009
Hertlein
3b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Niemczyk, Manfred, Muhr am See, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Regn, Stefanie, Muhr am See, *XX.XX.XXXX
a)
06.03.2018
Hierzegger
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zur Verfügung über das Vereinsvermögen, zum Eingehen
von Verpflichtungen des Vereins, sowie zur Abweichung
vom Haushaltsplan bedarf es der Zustimmung der
Verwaltung, soweit im Einzelfall der Betrag von 1.000,00
€ überschritten wird. Es bedarf der Zustimmung der
Mitgiederversammlung bei einem höheren Wert als
5.000,00 €.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 9 (Der Vorstand).
a)
15.02.2024
Hierzegger

b)
Neue Satzung Bl. 186 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.