Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und zwei 2. Vorsitzende vertreten; jeder vertritt allein. Der Vorstand bedarf zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu Verpflichtungen des Vereins, sowie zur Abweichung vom Haushaltsplan der Zustimmung der Vorstandschaft, soweit im Einzelfall der Betrag von 2.000,-- EUR überschritten wird. Er bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei einem höheren Wert als 5.000,-- EUR.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Haagen
Heßdorf
Vorstand
Holger Schulz
Adelsdorf
Vorstand
Johannes Warter
Adelsdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.07.1984 Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.01.2012 hat die Änderung des § 4 (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.01.2017 hat die Änderung der §§ 1, § 2 (Zweck und Aufgaben), § 4 (Mitgliedschaft), § 10 (Vorstandschaft (Verwaltung)), § 11 (Mitgliederversammlung) und § 14 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2018 hat die Änderung des § 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2022 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 9 (Der Vorstand), 10 (Vorstandschaft (Verwaltung)), 12 (Ehrengericht) und 13 (Kassenprüfer) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem zweiten 2. Vorsitzenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.