Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu Verpflichtungen des Vereins sowie zur Abweichung vom Haushaltsplan bedarf es der Zustimmung der Verwaltung, soweit im Einzelfall der Betrag von 2.500,00 Euro überschritten wird. Es bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei einem höheren Wert als 10.000,00 Euro.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Mohr
Feuchtwangen
Vorstand
David Schulz
Dentlein a. F.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.03.1963 zuletzt geändert am 03.02.1991
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 9 (Der Vorstand).
Von Amts wegen berichtigt: Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 1 (Name, Sitz, Gerichtsstand).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.05.1963. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 95 ff. So.
Neue Satzung Bl. 212 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.