Handelsregister · VR 10500

Registerinformationen

Fischerei - Verband Opsen-Fürthen e.V. · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fischerei - Verband Opsen-Fürthen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Opsen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 10500
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
22.01.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Nils Görg

Michelbach

Vorstand

Holger Schulz

Fürthen

Vorstand

Christina Braun

Bitzen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 15.01.1977 zuletzt geändert am 19.11.1993
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.01.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 7 (Aufnahmegebühr, Beiträge und andere Geldschulden), § 17 (Fischereierlaubnisschein), § 24 (Mitgliederversammlung), § 46 (Betroffenheit oder Befangenheit) und § 58 (Satzungsbefehl, frühere Vorschriften) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 9 (Verlust der Mitgliedschaft), § 16 Abs. 1 (Stimmrecht), § 25 Abs. 2 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und § 40 (Gegenseitige Unterstützung und Informationen) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 11.07.1977 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied VR 500 getreten. Freigegeben am 03.05.2006.
  • Satzung Bl 126 ff
  • Fall 9

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2007 hat die Neufassung der Satzung bei änderung in § 29- (Vorstand gem § 26 BGB sind der 1. Vors., 2. Vors., und Geschäftsführer) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.