Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein je einzeln gerichtlich und außergerichtlich. Die Einzelvertretungsbefugnis ist auf 500,-- EURO beschränkt. Bei Rechtsgeschäften, die über 500,-- EURO hinausgehen, ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich. Der Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften und Immobilien bedarf immer der Zustimmung der Mitgliederversammlung, ebenso eine Kreditaufnahme, die über einen Betrag von 2.500,--EURO hinausgeht.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Fradl
Aulendorf
Vorstand
Wolfgang Kaiser
Ingoldingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.02.2005 zuletzt geändert am 27.11.2009
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 25.06.1968
Blatt 94 ff., 130 ff.
Geänderte Satzung: Blatt 138/141
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.