Handelsregister · HRB 4387

Registerinformationen

Fischer Stahlinform GmbH · Amtsgericht Bamberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fischer Stahlinform GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Oberhaid, OT Staffelbach
Geschäftsanschrift
Haßfurter Straße 6, 96173 Oberhaid, OT Staffelbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4387
Gericht
Amtsgericht Bamberg
Letzte Eintragung
03.08.2012
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Verarbeitung und der Vertrieb von Metallwaren.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Rainer Fischer

Staffelbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Martin Fischer

Staffelbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Anja Fischer

Staffelbach

Einzelprokura
Geschäftsführer(in)

Anja Fischer

Oberhaid OT Staffelbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2012 hat die Änderung der §§ 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), 6 (Erbfolge) und 9 (Bewertung, Abfindung) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.06.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 R So.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.