Handelsregister · HRB 341096

Chronologischer Auszug

Fischer Software GmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fischer Software GmbH

b)
Sinsheim

c)
Unternehmensberatung. Dazu gehören
unter anderem DV-Organisation,
Softwareentwicklung und -Vertrieb. Die
Gesellschaft kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen, sie darf
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
errichten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Fischer, Otmar, DV-Berater, Sinsheim
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1993 und 19.04.1993
a)
06.02.2006
Kretz

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.02.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 28.07.1993
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband 1
Blatt 71 ff.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Sunnisheimring 45, 74889 Sinsheim
a)
19.02.2013
Stephan

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.