Handelsregister · HRB 19602

Chronologischer Auszug

Fischer & Günnewig GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fischer & Günnewig GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

b)
Münster
Geschäftsanschrift:
Fresnostraße 18, 48159 Münster

c)
Gegenstand des Unternehmens sind die für
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43a Abs. 4
WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Wirtschaftsprüfers unvereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten nach
§ 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, die
die Gesellschaft gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Börder, Gordon, Wirtschaftsprüfer, Münster,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Rottschäfer, Beate, Münster, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2021
a)
27.07.2021
Fartmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.