Handel und Vertrieb von Ofenrohren, Öfen und entsprechendem Zubehör, der Großhandel mit Deko- und Geschenkartikeln sowie der Ticket- und Eintrittskartenverkauf.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian Fischer
Altdorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Florian Fischer
Altdorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.04.1994 mit Nachtrag vom 25.05.1994.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2002 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher Peuckert & Fischer GmbH und Sitz bisher Zwickau, Amtsgericht AG. Chemnitz HRB 10164 ) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. § 14 (Gründungskosten) der Satzung wurde gestrichen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2004 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,40 EUR auf 26.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2012 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 14 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 hat die Satzung neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2020 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 13 SB;
Beschlüsse Bl. 17, 18 ff. SB;
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