Die Nutzung und Vergabe von Lizenzen und Rechten, Akquisition und Beratung von Kunden, Vertrieb von Informationen über das Internet, andere Medien und über Dritte, Verwaltung eigener Vermögenswerte aller Art, Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen und -beteiligungen. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen, sind der Gesellschaft nicht gestattet.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Lampe
Bad Vilbel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.11.1999 zuletzt geändert am 25.06.2003
Die am 30.12.2003 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 150.000,00 EUR ist durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 25.02.2004 ist die Satzung in §§ 3, 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 07.06.2004 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung des § 7 (Bekanntmachungen) der Satzung sowie die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 250.000,- EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 220.000,- EUR durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 26.07.2004 ist die Satzung in §§ 3 (Grundkapital) und 4 (Einteilung) dementsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 11.10.2004 hat die Änderung des § 3 Abs.2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Auf Grund der in der Hauptversammlung vom 11.10.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 155.000,00 EUR auf 625.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.02.2005 ist die Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) sowie in § 4 Abs.1 (Aktien) geändert.
Die Hauptversammlung vom 04.05.2009 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 312.500,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital) sowie die Änderung des § 4 (Aktien) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.10.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 152.500,00 EUR sowie die Änderungen des § 3 Abs. 1 (Höhe des Grundkapitals) und des § 4 (Aktien) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Außerdem wurden die §§ 3 Abs. 2 (genehmigtes Kapital), 5a (Aufsichtsrat) und 9 (Beschlussfassung) geändert.
Die Hauptversammlung vom 15.11.2021 hat die Änderung des § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 15.11.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 46.500,00 EUR auf 511.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.12.2024 sind §§ 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) sowie 4 (Aktien) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.11.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 126 Sonderband
Beschluss Blatt 137 und 230 Sonderband
Blatt 22ff. Sonderband Ia
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 12
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.11.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 01.11.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 232.500,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021/I).
Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 09.09.2024 (Genehmigtes Kapital 2021/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 186.000 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.