FiPS-Förderverein in der Peter-Härtling-Schule e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Friedrichsdorf
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 464
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
19.03.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johanna Lind
Friedrichsdorf
Vorstand
Stefanie Kieslich
Friedrichsdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Beschlussfassung des Vorstands obliegt dem aus mindestens vier Personen bestehenden Gesamtvorstand.
Tag der ersten Eintragung: 09.10.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
von Amts wegen zur lfd. Nr. 14 vom 15.01.2021 berichtigt
Anmeldung Blatt 111 Sonderband II
Beschluss Blatt 124-129 Sonderband II
Satzung Blatt 118-123 Sonderband II
Anmeldung Blatt 132 Sonderband II
Beschluss Blatt 138 ff. Sonderband II
Blatt 149 Sonderband 2
Satzung
Satzung vom 10.07.1968 zuletzt geändert am 09.10.1995
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) und 20 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 12 (Geschäftsjahr), 15 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und 19 (Satzungsänderung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2013 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Name, Sitz und Zweck des Vereins), 4 (Mitgliedschaft, Eintritt, Austritt), 6 (Mitgliedschaft, Eintritt, Austritt), 9 (Organe des Vereins), 11 (Organe des Vereins), 13-15 (Geschäftsführung und Geschäftsordnung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 Abs. 1 (Beitrittserklärungen) und 15 Abs. 1 und 2 (Mitgliederversammlungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.