Die Herstellung und der Vertrieb elektrischer Licht-, Nieder- und Hochspannungs-, Meß- und Regelanlagen sowie von Fernmelde-, Radio- und Fernsehanlagen sowie Dienstleistungen aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dietmar Pelz
Gelsenkirchen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Werner Finger
Heiligenhaus
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend geregelt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 06.05.1982
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.03.2001.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18. Januar 1982,
mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30. September 1986.
Der Gesellschaftsvertrag kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines nicht durch zwei teilbaren Kalenderjahres gekündigt werden.
Die Gesellschafterversammlung hat am 20. August 2003 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern.
Weiter wurde beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 3 (Geschäftsjahr) und § 8 Ziffer 2 b (Einziehung von Geschäftsanteilen) zu ändern.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist durch Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Amtsgericht Essen, 162 IN 484/04). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.