die Beratung von Unternehmen, Einzelpersonen und sonstigen Organisationen in allen Fragen der Unternehmenskommunikation. Das Unternehmen konzipiert, erstellt und führt alle Kommunikationsmaßnahmen selbst aus oder leitet Dritte an, die mit der Ausführung von Detailmaßnahmen beauftragt wurden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexandra Groß
Büttelborn
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.11.1999 zuletzt geändert am 06.09.2001
Die Hauptversammlung vom 25.06.2003 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 24.650,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 2 sowie eine Änderung in § 8 der Satzung (Zusammensetzung und Geschäftsordnung des Vorstands) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 10.05.2010 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.07.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Nr. 1.1 (Firma) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 25.06.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 6 (Namensaktien, Übertragung der Aktien), 8 (Zusammensetzung und Geschäftsordnung), 10 (Zusammensetzung, Amtsdauer), 11 (Amtsniederlegung) sowie 13 (Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Vormals Fink & Fuchs Public Relations GmbH, HRB 7013 im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden. Aufgrund des Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.11.1999 hat die Gesellschaft die Rechtsform einer Aktiengesellschaft erhalten.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 16.05.2006 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 30.000 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von 1,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 30.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.06.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 21 Bd. II Sonderband
Bl. 33 ff./II Sb Satzung Bl. 40 ff./II Sb
Anmeldung Blatt 58-59 Sonderband
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 14
Fall 16
Fall 17
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.