Handelsregister · HRA 42222

Chronologischer Auszug

FINE Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG · Amtsgericht Offenbach am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FINE Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG

b)
Neu-Isenburg
Geschäftsanschrift:
Werner-Heisenberg-Straße 4, 63263 Neu-
Isenburg
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftende Gesellschafterin:
FINE Real Estate Investment GmbH, Neu-Isenburg
(Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47080)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist/in:
THE FINE GROUP ASSET MANAGEMENT LTD, London/
Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff, Company No.
09732575), Einlage: 1.000,00 EUR.
a)
16.02.2016
Lamm

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN
461/16) vom 15.03.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
27.03.2017
Hrivula

b)
Beschluss Blatt 13 d.A.

Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN
461/16) vom 24.04.2017 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung
und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
13.07.2017
Hrivula

b)
Beschluss Blatt 17
Hauptband

Fall 4
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN
164/17) vom 21.08.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
24.08.2017
Hrivula

b)
Beschluss Blatt 21
Hauptband
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.