Handelsregister · VR 550543
Chronologischer Auszug
Finanzamtssportverein Weingarten e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Finanzamtssportverein Weingarten e.V. b) Weingarten | a) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich. b) Vorsitzender: Besler, Norbert, Finanzbeamter, Weingarten stellvertretender Vorsitzender: Breunig, Michael, Finanzbeamter, Weingarten Kassenwart: Hartinger, Klaus, Finanzbeamter, Ravensburg | a) Verein Satzung vom 10.04.1988 | a) 03.07.2014 Fülle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 26.04.1988 Satzung Blatt: 7 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, jetzt bestellt als Vorsitzender: Breunig, Michael, Weingarten, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Sonntag, Christian, Weingarten, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwart: Giesswein, Otto, Weingarten, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Besler, Norbert, Finanzbeamter, Weingarten Nicht mehr Kassenwart: Hartinger, Klaus, Finanzbeamter, Ravensburg | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) und § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 04.12.2023 Hoof b) Satzung: Blatt 32/35 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.