Handelsregister · VR 39928
Chronologischer Auszug
Finance Leaders League e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Finance Leaders League e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu drei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Besteht der Vorstand nur aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten diese jeweils allein. b) erster Vorsitzender: 1. Lutz, Stevan, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 2. Bourmer, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Walkendorf Kassenwartin: 3. Rüschenberg, Simone, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 29.08.2022 Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 6 (Vorstand), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 10.11.2022 Röling b) Satzung Bl. 7-10 SB Beschluss Bl. 14-15 (16-19) SB |
| 2 | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeden Liquidator allein. b) Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Lutz, Stevan, *XX.XX.XXXX, Berlin Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 2. Bourmer, Sebastian Nicht mehr Kassenwartin: 3. Rüschenberg, Simone | b) Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.08.2024 aufgelöst. | a) 15.08.2024 Tussing b) Beschluss Bl. 23 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.