Die Entwicklung und der Vertrieb von Technologie im Bereich der Kunststoffverarbeitung und Spinnanlagen, die Konstruktion, die Herstellung und der Vertrieb von Komponenten, Maschinen und Anlagen und Nebenleistungen im Bereich der Kunststoffverarbeitung zu Filamenten und anderen Produkten, Handel mit Maschinen und Anlagen im Bereich der Kunststoffverarbeitung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Uwe Landsberg
Rheinbreitbach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Geschäftsführer(in)
Apostolos Tsiftsidis
Remagen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Geschäftsführer(in)
Tim Landsberg
Rheinbreitbach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Geschäftsführer(in)
Robert Deugd
Engenhahn
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.09.1990 zuletzt geändert am 05.04.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2020 und ergänzend vom 12.08.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals (DEM 51.000,00) auf EUR 26.075,89 sowie die anschließende Erhöhung um EUR 24,11 auf EUR 26.100,00 beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.05.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 5569 AG Andernach getreten. Freigegeben am 09.12.2005.
Fall 3
Fall 4
Eintragung vom 25.11.2011, lfd. Nr. 3, von Amts wegen berichtigt.
Fall 5
Fall 7
Eintragung Fall 8 Unterlagen Fall 7
Fall 9
Fall 11
Fall 12
Fall 14
Fall 15
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung - der FTS FilaTech Service GmbH mit Sitz in Remagen (Amtsgericht Koblenz HRB 27433) vom 20.07.2022, - der FTP FilaTech Production GmbH mit Sitz in Remagen (Amtsgericht Koblenz HRB 27429) vom 20.07.2022 sowie - der FTI FilaTech Innovation GmbH mit Sitz in Remagen (Amtsgericht Koblenz HRB 27436) vom 20.07.2022 als übertragende Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
Unternehmensvertrag
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2024 hat durch Beschluss die §§ 9, 10, 11, 12 und 13 des Gesellschaftsvertrags ersatzlos gestrichen bei gleichzeitiger Neunummerierung der §§ in § 9 (Auflösung), § 10 (Bekanntmachungen) und § 11 (Schlussbestimmungen). Mit der FilaTech Holding GmbH mit dem Sitz in Remagen (Amtsgericht Koblenz, HRB 30314) als herrschendem Unternehmen ist am 26.04.2024 ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2024 zugestimmt.
Mit der FilaTech Holding GmbH mit Sitz in Remagen (Amtsgericht Koblenz, HRB 30314) als herrschendem Unternehmen ist am 28.05.2024 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2024 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.