Handelsregister · HRB 6399
Chronologischer Auszug
FIL Holdings (Germany) GmbH · Amtsgericht Königstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Fidelity Investment Management GmbH b) Kronberg im Taunus c) ist es, bei ihm eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilsinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Investmentgesetz (InvG) zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert von dem eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen anzulegen und über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anteilsinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck richtlinienkonforme Sondervermögen sowie Gemischte Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen und Spezial-Sondervermögen auflegen. Immobilien-Sondervermögen sowie Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken und Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken werden nicht aufgelegt. Die Gesellschaft darf außer den Geschäften, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind, nur die in Absatz 1 genannten Geschäfte sowie die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate ausgeschlossen sind, deren Basiswerte Waren oder Edelmetalle sind, die Anlageberatung, die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des InvG oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des InvG ausgegeben worden sind oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach den Vorschriften des InvG öffentlich in Deutschland vertrieben werden dürfen, den Abschluß von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes, sowie sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. | 2.500.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Iannace, Giorgio, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Dr. Mössle, Klaus Peter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2003 b) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. | a) 25.01.2005 Oehm b) Gesellschaftsvertrag Blatt 13ff Sonderband | |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Lucht, Jochen, Kelkheim (Taunus), *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Iannace, Giorgio, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2006 Müller b) Anmeldung Blatt 69ff. Sonderband | ||||
| 3 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Frantzmann, Hans-Jörg, Alsbach-Hähnlein, *XX.XX.XXXX | a) 07.03.2007 Müller b) Dokumente s. Fall 4 | ||||
| 4 | a) FIL Investment Management GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. | a) 24.06.2008 Wolff | |||
| 5 | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Lucht, Jochen, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 29.08.2008 Blum | ||||
| 6 | b) Geschäftsanschrift: Kastanienhöhe 1, 61476 Kronberg im Taunus | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Mößle, Klaus Peter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Lucht, Jochen, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 12.08.2009 Blum b) Fall 9 | |||
| 7 | c) (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Investmentgesetz (InvG) zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert von dem eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen anzulegen und über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck richtlinienkonforme Sondervermögen sowie Gemischte Sondervermögen, Altersvorsorge- Sondervermögen und Spezial- Sondervermögen auflegen. Immobilien- Sondervermögen sowie mit zusätzlichen Risiken und Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken werden nicht aufgelegt. Risiken und Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken werden nicht aufgelegt. (2) Die Gesellschaft darf außer den Geschäften, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind, nur die in Absatz 1 genannten Geschäfte sowie die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a) den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des InvG ausgegeben worden sind oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach den Vorschriften des InvG öffentlich in Deutschland vertrieben werden dürfen, b) den Abschluß von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes, sowie c) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. (3) Der Gesellschaft ist es nicht gestattet, die nachfolgend genannten Geschäfte bzw. Dienstleistungen zu erbringen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) angelegter Vermögen für andere (individuelle Vermögensverwaltung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 InvG), b) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach dem InvG oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 4 InvG, sowie c) die Anlageberatung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 InvG. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 18.09.2009 Wolff | |||
| 8 | c) (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Investmentgesetz (InvG) zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert von dem eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen anzulegen und über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck richtlinienkonforme Sondervermögen sowie Gemischte Sondervermögen, Altersvorsorge- Sondervermögen und Spezial- Sondervermögen auflegen. Immobilien- Sondervermögen sowie Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken und Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken werden nicht aufgelegt. (2) Die Gesellschaft darf außer den Geschäften, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind, nur die in Absatz 1 genannten Geschäfte sowie die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a) den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des InvG ausgegeben worden sind oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach den Vorschriften des InvG öffentlich in Deutschland vertrieben werden dürfen, b) den Abschluß von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes, sowie c) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. (3) Der Gesellschaft ist es nicht gestattet, die nachfolgend genannten Geschäfte bzw. Dienstleistungen zu erbringen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) angelegter Vermögen für andere (individuelle Vermögensverwaltung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 InvG), b) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach dem InvG oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 4 InvG, sowie c) die Anlageberatung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 InvG. | a) Wegen Schreibversehens neu eingetragen. | a) 05.11.2009 Wolff | |||
| 9 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Wrede, Christian, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX Dr. Prechtel, Andreas, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 17.12.2009 Blum b) Fall 12 | ||||
| 10 | Prokura erloschen: Dr. Wrede, Christian, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 27.07.2012 Blum b) Fall 15 | ||||
| 11 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Daufenbach, Gerd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX van Münster, Hartmut, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dr. Prechtel, Andreas, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 01.07.2013 Blum b) Fall 16 | ||||
| 12 | c) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF, ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstund Nebendienstleistungen: - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung des § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 19.05.2014 Blum b) Fall 17 | |||
| 13 | c) (1) Die Gesellschaft ist eine Kaptialverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 a) bis d) und g) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 a) bis d) und g) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren; andere Anlageobjekte sind ausgeschlossen. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- OGAW, EU-AIF, ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Invenstmentvermögen entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen nicht: - Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die verwalteten Vermögen ausschließlich in Vermögensgegenständen angelegt werden, die für die in Absatz 2 genannten Investmentvermögen investierbar sind. - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die (i) keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG sind und (ii) für die in Absatz 2 genannten Investmentvermögen investierbar sind, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5)Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6)Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7)Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2) und 4) (Gegenstand) beschlossen. | a) 16.12.2014 Blum b) Fall 18 | |||
| 14 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Leisten, Ferdinand-Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: van Münster, Hartmut, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Frantzmann, Hans-Jörg, Alsbach-Hähnlein, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: van Münster, Hartmut, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Jensen, Silke, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX | a) 08.12.2015 Blum b) Fall 19 | |||
| 15 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Engler, Gerhard, Niedernhausen, *XX.XX.XXXX | a) 26.01.2016 Blum b) Fall 20 | ||||
| 16 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Mößle, Klaus Peter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 12.04.2016 Blum b) Fall 21 | ||||
| 17 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Valentine, Corinna, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2016 Blum b) Fall 22 | ||||
| 18 | c) Die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand) und 7 (Geschäftsführung) beschlossen. Die §§ 8, 9, 10, 11, 12, 15 und 17 wurden ersatzlos gestrichen. | a) 13.03.2017 Blum b) Fall 23 | ||
| 19 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Engler, Gerhard, Niedernhausen, *XX.XX.XXXX | a) 31.08.2017 Jordan b) Fall 24 | ||||
| 20 | b) Bestellt als Geschäftsführerin: Valentine, Corinna, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Valentine, Corinna, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2019 Blum b) Fall 25 | |||
| 21 | Prokura erloschen: Jensen, Silke, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX | a) 12.06.2020 Blum b) Fall 26 | ||||
| 22 | a) FIL Holdings (Germany) GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) beschlossen. | a) 06.07.2020 Blum b) Fall 27 | |||
| 23 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: van Münster, Hartmut, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Daufenbach, Gerd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Daufenbach, Gerd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hausherr, Ulrike, Niedernhausen, *XX.XX.XXXX van Almsick, Andrea, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 17.05.2021 Wassermann b) Fall 28 | |||
| 24 | Prokura erloschen: Hausherr, Ulrike, Niedernhausen, *XX.XX.XXXX | a) 24.03.2022 Wassermann b) Fall 29 | ||||
| 25 | b) Bestellt als Geschäftsführerin: van Almsick, Andrea, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: van Almsick, Andrea, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 27.09.2022 Wassermann b) Fall 30 | |||
| 26 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Leisten, Ferdinand-Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 21.06.2023 Wassermann b) Fall 31 | ||||
| 27 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Stoilova Tomova, Tsvetelina Nikolaeva, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2023 Jordan b) Fall 32 | ||||
| 28 | b) Nicht mehr Geschäftsführerin: Valentine, Corinna, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 23.11.2023 Wassermann b) Fall 33 |
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